Ergebnis trägt auch Handschrift der SPD

Veröffentlicht am 26.03.2010 in Kreisverband

Clemens Stahl

Als eine vernünftige Lösung bezeichnet OB a.D. Clemens Stahl, Kreisrat und Mitglied in der Trägerversammlung JOBenter Heidenheim den nunmehr in Berlin gemeinsam gefundenen Weg zur Weiterentwicklung der JOBCenter.

Allerdings, so Stahl, hätte man die ganze Aufregung nicht gebraucht, wenn man noch in Zeiten der Großen Koalition die von der SPD geforderte Grundgesetzänderung durchgeführt hätte. Stahl lobt in diesem Zusammenhang die ausgezeichnete Arbeit des Heidenheimer JOBCenter und sprach sich dafür aus, dass die kommunale Seite weiterhin ihre Erfahrungen und Flexibilität einbringt und damit wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung des örtlichen Arbeitsmarktes nimmt.

"Das Ergebnis trägt auch die Handschrift der SPD", sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier am Mittwochabend nach der Einigung zur Reform der Jobcenter. So habe man nicht nur die Betreuung von Arbeitslosen aus einer Hand sichergestellt, sondern auch die gemeinsame Verantwortung von Arbeitsverwaltung, Städten und Gemeinden.

"Es ist nicht alltäglich und selbstverständlich, dass eine Oppositionsfraktion einem Gesetzgebungsverfahren auf den Weg hilft, für das der Regierung und den sie tragenden Fraktionen eine eigene Mehrheit fehlt", betonte Steinmeier.

Es gehe aber um das Schicksal von Arbeitslosen. In solch einer Situation müssten oberflächliche, parteitaktische Überlegungen zurückzustehen. Die SPD habe zudem mit dem Kompromiss erreicht, dass 900 Millionen Euro bisher gesperrte Arbeitsmarktförderungsmittel aufgehoben und 3200 bislang befristete Stellen in der Arbeitsverwaltung "entfristet" würden.

Mischverwaltung und Optionskommunen werden festgeschrieben

Bereits am Wochenende hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen entsprechenden Kompromiss erarbeitet. Dieser soll nun auf höchster Ebene beschlossen werden. Im Grundgesetz soll demnach die grundsätzliche Möglichkeit der "Mischverwaltung" von Kommunen und Bundesagentur in den Jobcentern festgeschrieben werden. Außerdem soll die Möglichkeit von so genannten Optionskommunen verankert werden, wobei deren Zahl konkret auf bis zu 110 erhöht werden kann. Die Finanzierungsaufsicht hat der Bund. Details zu den Kompetenzen sollen in einem Bundesgesetz geregelt werden. Bislang gibt es 69 Optionskommunen, in denen die Arbeitslosen von den Kommunen in Eigenregie betreut werden.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck als Vertreter der SPD-geführten Bundesländer zeigte sich erleichtert über die Einigung. Er sei froh, dass die Kommunen nun Rechtssicherheit hätten.

Ausreichend Personal sorgt für bessere Vermittlung

Es ist der SPD gelungen, gegen den Widerstand von Schwarz-Gelb einen verbindlichen Personalschlüssel gesetzlich zu verankern, der für die JobCenter und die Optionskommunen gleichermaßen gilt. Dieser beträgt für Arbeitssuchende bis 25 Jahren eins zu 75 und bei Arbeitssuchenden über 25 Jahren eins zu 150. Ein ausreichendes Betreuungsverhältnis von Vermittlerinnen und Vermittlern zu Arbeitssuchenden ist ein wesentlicher Punkt, um in der Praxis Langzeitarbeitslose besser auf ihrem Weg zurück in Arbeit zu unterstützen. Auch weitere Bedingungen für die Vermittlungsarbeit in den JobCentern werden verbessert: es wird ein stabiler Personalkörper mit eigener Personalvertretung geschaffen, die Rechte des Geschäftsführers und der Trägerversammlung werden gestärkt.

Änderung braucht Zweidrittelmehrheit

In den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften (ARGE) werden seit dem Inkrafttreten der "Hartz IV"-Reform 2005 mehr als fünf Millionen Langzeitarbeitslose und deren Familien gemeinsam von Kommunen und Bundesagentur betreut. Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die "Mischverwaltung" für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende dieses Jahres angeordnet.

Notwendig für die geplante Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit, weshalb die Union die Zustimmung der SPD braucht.

 

Andreas Stoch MdL

Leni Breymaier MdB

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