JOB-Center Heidenheim kann seine erfolgreiche Arbeit fortsetzen

Veröffentlicht am 30.11.2010 in Kreistagsfraktion

Der Kreistag hat sich mit knapper Mehrheit für die Weiterführung des JOB-Center in einer gemeinsamen Einrichtung ausgesprochen. Dies bedeutet, dass ab dem 01.01.2011 weiterhin die Agentur für Arbeit mit dem Landkreises Heidenheim Träger der Aufgaben nach dem SGB II bleiben wird. Die mögliche Alternative für den Kreistag, diese Aufgaben zukünftig in eigener Regie als sog. „anerkannter kommunaler Träger“ durchzuführen, verfehlte die notwendige 2/3 Mehrheit des Kreistages.

Die SPD Kreistagsfraktion hatte sich sehr intensiv mit den Möglichkeiten beschäftigt und nach Abwägung der Vor- und Nachteile beider Varianten sich letztlich für die weitere Partnerschaft mit der Agentur für Arbeit in einer „gemeinsame Einrichtung“ entschieden. In der Grundsatzdebatte formulierte Kreisrat Clemens Stahl, dass Organisationsfragen sicherlich sehr bedeutsam wären, letztlich aber die politisch Verantwortlichen im Kreistag an ihren nachhaltigen Zielen einer sozialraumorientierten Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik im Landkreis Heidenheim gemessen würden. Dieses Konzept würde noch nicht bestehen und es sei dringend erforderlich, dass der Landkreis Heidenheim diese wichtige Aufgabe alsbald angehe. Die SPD Kreistagsfraktion werde hierzu die entsprechenden Anträge einbringen.

Clemens Stahl nannte folgende Gründe, die für die „gemeinsame Einrichtung JOB-Center“ sprechen:

1. das Land Baden-Württemberg erhalte nur 5-6 neue „anerkannte kommunale Träger“, auf die sich etwa 20 Stadt-und Landkreise bewerben wollten; die Chance, dass der Landkreis Heidenheim berücksichtigt werde, sei sehr gering.

2. das Antragsverfahren als „zugelassener kommunaler Träger“ sei sehr aufwändig und binde die ehe schon knappen Ressourcen im JOB-Center und der Landkreisverwaltung; diese Ressourcen sollte man besser in die hilfesuchenden Menschen vor Ort investieren.

3. bisher habe man in den letzten 5 Jahren eine ausgezeichnete Arbeit im JOB-Center in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit geleistete; auch zukünftig benötige man für die Integration von Arbeitssuchenden das Wissen und die Erfahrung der Agentur für Arbeit und der kommunalen Seite.

4. ein möglicher Antrag als „zugelassener kommunaler Träger“ würde einen langen Schwebezustand in der Organisation des JOB-Center verursachen, der durchaus eine Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung zulasten der Hilfesuchenden und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im JOB-Center mit sich bringen könnte.

Clemens Stahl bewertete den Beschluss des Kreistags als die richtige Entscheidung. Nun komme es darauf an, in der gemeinsamen Trägerversammlung, die sich aus mindestens je 3 Vertretern des Landkreises Heidenheim und je 3 Vertretern der Agentur für Arbeit zusammensetzt, die zukünftigen inhaltlichen Ziele zu vereinbaren. Der Vorsitz in der Trägerversammlung wird durch die Agentur für Arbeit gestellt, die Geschäftsführung durch den Landkreis.

 

Andreas Stoch MdL

Leni Breymaier MdB

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